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Sonderkonstruktionen:
Gleiswaagen:
Gleiswaagen dienen zum Wiegen von Schienenfahrzeugen, in der Hauptsache von Eisenbahnwagen. Das ist wichtig für die Ermittlung der Gesamtlast von Zügen, woraus sich wiederum die Bemessung der erforderlichen Bremshunderstel ergibt. Da jeder Wagen vor seiner ersten Inbetriebnahme gewogen und das Ergebnis an der Wagenseitenwand vermerkt wird, ist durch das Wiegen sehr schnell die Masse des Ladegutes feststellbar.
Die meisten Waagen sind Zentesimalwaagen, bei denen nur 1/100 der Wagenmasse als Gegengewicht aufzubringen ist. Die Grundkonstruktion einer Gleiswaage besteht aus der Wiegeplatte, dem Wägmechanismus und der Wiegeeinrichtung. Die Wiegeplatte besteht aus einem biegesteifen Gleisrahmen, der mit dem anschließenden Gleis nicht verbunden ist und der zur freien Nutzung des Gleises unter SO-Höhe verriegelt werden kann. Der Wägmechanismus besteht bei alten Waagen aus einem komplizierten Gestänge beweglicher Balken, die sich in einer Grube unter der Wiegeplattform befinden. Moderne Brücken messen elektronisch. Die Wiegeeinrichtung erlaubt das manuelle Einstellen der Gegengewichte und das Ablesen der Wagenmasse. Dieser Teil befindet sich meist in einem Gebäude, dem Wiegehäuschen.
Betrieblich werden Gleiswaagen in den Zuführungsgleisen zu Ladestraßen so angeordnet, dass sie von allen Freiladegleisen ohne Sägefahrten erreicht werden können. Wiegen im Durchschub ist vorteilhaft. Beiderseits der Gleiswaage ist ein mindestens 10 m langes gerades und ein mindestens 20 m horizontal verlaufendes Gleis vorzusehen. Im Waagegleis ist auch das Lademaß zum Überprüfen des Regellichtraumes anzuordnen, für das beiderseits eine 10 m lange Gerade erforderlich ist.
Quelle: Beschreibung mit Genehmigung aus Gleisbau auf Modellbahnanlagen vom Transpressverlag, Autoren Georg Kerber und Andreas Stirl
Quelle: Bilder mit Genehmigung von der Fa. Pfister Waagen Bilanciai GmbH
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