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Bogenkreuzungsweichen:

In der gleichen Art wie Kreuzungen können auch Kreuzungsweichen gebogen werden dabei beschränkt man sich jedoch nur auf Kreuzungsweichen mit der Regelneigung 1:9 im Allgemeinen und auf solche mit einem Zweiggleishalbmesser von R = 500 m im besonderen. Weiterhin lassen sich aus der einfachen Kreuzungsweiche EKW 49-500-1:9 einfache Innenbogenkreuzungsweichen (EIBKW) und einfache Außenbogenkreuzungsweichen (EABKW) herstellen.

Als Merkmal für diese Weichenarten gilt, wie bei einfachen Weichen die Lage der Bogenmittelpunkte der beiden Stammgleise und des Zweiggleises auf der gleichen bzw. entgegengesetzten Seite der Weiche. Die Weiche DKW 49-500-1:9 lässt sich sinngemäß biegen wie die einfache Kreuzungsweiche. Werden die Weichen EABKW und DBKW so weit gebogen, das ihre Stamm- und Zweiggleishalbmesser im Bereich der Zungenvorrichtung gleich groß sind, spricht man von symmetrisch aufgebogenen Zungenvorrichtungen. Werden diese Weichen über dieses Maß hinaus gebogen, so müssen von diesem Grenzwert ab, die rechten Zungenvorrichtung durch linke und umgekehrt ersetzt werden, da die Zungenvorrichtungen nicht über die Symmetrieachse hinaus gebogen werden können.

Man spricht in diesem Fall von vertauschten Zungenvorrichtungen.

Quelle: Beschreibungen mit Genehmigung aus Weichen & Kreuzungen auf Modellbahnanlagen vom Transpressverlag, Autoren Georg Kerber und Andreas Stirl

 
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